Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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DE – 65428 Rüsselsheim
(nachfolgend: Pascal Mayer)

1 Anwendungsbereich
 
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Pascal Mayer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Pascal Mayer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Pascal Mayer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Pascal Mayer auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
 
2 Leistungen von Pascal Mayer / Mitwirkung des Kunden
 
(1) Pascal Mayer erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Unternehmer und Selbstständige, insbesondere im Bereich des Onlinemarketings, der Vertriebsoptimierung sowie der Anfragengenerierung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Pascal Mayer dabei nicht die Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Pascal Mayer, bleibt der Vergütungsanspruch von Pascal Mayer unberührt.
(3) In Bezug auf die von Pascal Mayer zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Pascal Mayer in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Pascal Mayer ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch anderen Dritten erbringen zu lassen.
(5) Pascal Mayer weist darauf hin, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Pascal Mayer nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Pascal Mayer bleibt in diesen Fällen unberührt. Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass Algorithmen von Werbeanbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen und diese nicht bekannt sind.
(6) Die vereinbarte Vergütung von Pascal Mayer in Bezug auf Agenturdienstleistungen enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der hat Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.
(7) Pascal Mayer garantiert im Rahmen beauftragter Agenturdienstleistungen keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität bei für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen- und Umsetzungen (Werbeanzeigen, Direct-Mail, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich. Pascal Mayer wird insoweit von jedweder Haftung freigestellt und handelt ausschließlich im Rahmen des mit dem Kunden bestehenden Auftrags.
(9) Die Teilnahme an sogenannten Calls innerhalb von Coachingdienstleistungen erfolgt ausschließlich zu den von Pascal Mayer im Vorhinein bestimmten Terminen. Die Umbuchung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre von Pascal Mayer.
(10) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme etwaiger Beratungsdienstleistungen Pascal Mayer stets zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere eine hinreichende Internetverbindung, ein kamera- und audiofähiger Computer sowie dessen Kompatibilität mit gängigen Chat- und Videoclients (zB Zoom).
(11) Sofern Vor-Ort-Termine im Rahmen der Dienstleistungen von Pascal Mayer notwendig werden, sind im Zusammenhang anfallende Spesen (Reisekosten, Übernachtungen, Verpflegung, etc) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung nicht von der vereinbarten Vergütung inkludiert und vom Kunden im üblichen Umfang zu übernehmen.
 
3 Zustandekommen von Verträgen
 
(1) Der Vertragsschluss zwischen Pascal Mayer und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von Pascal Mayer nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Pascal Mayer eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
 
4 Abnahmebedürftige Leistungen
 
(1) Die Leistungen von Pascal Mayer unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern Dienstleistungen abnahmebedürftig ist oder eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit ebenfalls abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Pascal Mayer kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Pascal Mayer kann dem Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Pascal Mayer nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Pascal Mayer überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Pascal Mayer verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von Pascal Mayer zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten oder außerhalb der vertraglich festgelegten Iterationsschleifen liegen. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
(6) Pascal Mayer ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, drei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Pascal Mayer dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen. Sofern ein Abnahmegespräch zwischen Pascal Mayer und dem Kunden stattgefunden hat, gelten alle vertraglich festgelegten Leistungen als erfüllt und vom Kunden ohne erhebliche oder unerhebliche Mängel vollständig abgenommen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Pascal Mayer gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Pascal Mayer hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung
 
5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
 
(1) Die Preise, die von Pascal Mayer angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Pascal Mayer erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Pascal Mayer ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Pascal Mayer ist anders lautend. Eine von Pascal Mayer erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit Pascal Mayer als Bezahlart eine externe Zahlungsart (z.B. PayPal) vereinbart wird, erhält der Kunde den Zahlungslink.
(4) Pascal Mayer (oder der Zahlungsanbieter wie Copecart) stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Pascal Mayer zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
 
6 Kündigung, Laufzeit
 
(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(5) Nach Ablauf der bestimmten Laufzeit verlängert sich der Vertrag, soweit sie nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der bestimmten Laufzeit oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird, jeweils um ein weiteres Jahr. Alle Leistungen innerhalb des gewählten Pakets werden mit jeder Vertragsverlängerung durch eine Leistungsgleiche Erweiterung umgesetzt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für eine Verlängerung gilt lediglich die monatliche Betreuungsgebühr. 
 
7 Verzug / außerordentliche Kündigung
 
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Pascal Mayer beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Pascal Mayer eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Pascal Mayer vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Pascal Mayer sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Pascal Mayer in Verzug, ist Pascal Mayer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Pascal Mayer wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
 
8 Erfüllung
 
(1) Pascal Mayer wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Pascal Mayer ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Pascal Mayer bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Pascal Mayer innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Pascal Mayer gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Pascal Mayer unberührt.
 
9 Verhalten und Rücksichtnahme
 
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Pascal Mayer zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen. 
 
10 Schutzrechte Dritter
 
Der Kunde gewährleistet, dass Pascal Mayer überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Pascal Mayer insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
 
11 Nutzungsrechte
 
(1) Der Kunde erhält nach Zahlung ein Nutzungsrecht im Bezug auf die von Pascal Mayer erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Pascal Mayer für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Pascal Mayer nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
 
12 Haftung
 
(1) Pascal Mayer haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pascal Mayer nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Pascal Mayer nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
 
13 Widerrufsrecht
 
Unternehmern und Kaufleuten steht im Rahmen der mit Pascal Mayer eingegangenen Verträge kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Pascal Mayer gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
 
14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Pascal Mayer und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Pascal Mayer maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Pascal Mayer. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Pascal Mayer (derzeit: Rüsselsheim)
 
AGB Stand: 01.01.2023 © Vervielfältigung verboten
 

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